(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen regeln alle Verträge über die vorübergehende Nutzung von Ferienwohnungen sowie alle weiteren, damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Anbieters an den Gast. Alle vom Anbieter erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.
(2) Die Überlassung der Ferienwohnung an Dritte (Untervermietung oder Weitervermietung) oder eine Nutzung zu anderen als reinen Wohnzwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis des Anbieters gestattet.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur dann Anwendung, wenn diese zuvor ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen sind lediglich wirksam, wenn der Anbieter sie schriftlich bestätigt hat.
(1) Der Vertrag zur Beherbergung kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes – sei es telefonisch, per Briefpost, E-Mail oder Telefax – bestätigt und die Buchung somit annimmt.
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, so haftet dieser Dritte gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Bestätigung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Richtigkeit der Buchungsbestätigung sofort zu überprüfen. Falls die Buchungsbestätigung inhaltlich von der ursprünglichen Anfrage abweicht und der Gast dieser Abweichung nicht umgehend (innerhalb von 24 Stunden) widerspricht, gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Dienste zu erbringen. Die Ausstattung der Ferienwohnung entspricht dem Standard einer gewöhnlichen Mietwohnung. Der Anbieter garantiert lediglich für ausdrücklich zugesicherte Ausstattungsmerkmale, nicht jedoch für die subjektive Qualität der Ausstattung (z.B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters für die Überlassung der Ferienwohnung und für alle weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Anbieter im Auftrag des Gastes an Dritte tätigt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zur Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen werden. Die Ferienwohnung ist für maximal die in der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 angegebene Personenzahl vorgesehen. Eine Belegung mit einer höheren Personenzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. In einem solchen Fall erhöht sich der Mietpreis der Ferienwohnung auf den vom Anbieter allgemein für eine entsprechende Belegung kalkulierten Preis.
(4) Falls der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate überschreitet und der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis steigt, kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 %, anpassen.
(5) Die Zahlung des vereinbarten Preises für die Überlassung der Ferienwohnung und aller zusätzlichen mit dem Gast vereinbarten Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Schlüsselübergabe fällig. Die Zahlung hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn, der Anbieter hat einer abweichenden Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. Zahlungen mit EC- und Kreditkarten können vor Ort nicht angenommen werden.
(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, vom Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten Preis für die Ferienwohnung und die weiteren Leistungen zu verlangen. Wird eine Vorauszahlung gemäß § 2 Abs. 1 mit der Buchungsbestätigung angefordert, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Sollte der Anbieter bis zum 8. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verzeichnen können und diese Zahlung auch nach Ablauf einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht erfolgen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dies muss dem Gast schriftlich mitgeteilt werden. § 5 Abs. 3 findet dann entsprechend Anwendung, wobei der 8. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung als Stornierungstag gilt.
(7) Der Gast kann Forderungen des Anbieters ausschließlich mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Die Einhaltung der Hausordnung ist für den Gast verpflichtend. Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn zu nehmen. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Nutzung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen der Wohnung Fenster und Türen zu schließen, alle Heizkörper auf eine niedrige Stufe zu regulieren sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung besteht ein generelles Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung kann der Anbieter eine Reinigungspauschale von bis zu 200,00 € (netto) erheben. Rauchen ist lediglich auf Balkonen und Terrassen gestattet. Schäden können in allen Bereichen, die dem Gast zur Nutzung überlassen sind, in Rechnung gestellt werden.
(5) Die Internetnutzung ist nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung unter Angabe der Passnummer gestattet, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere rechtswidrige Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Internetnutzung haftet ausschließlich der Gast.
(6) Das Anbringen oder Einbringen von Materialien zur Dekoration oder Ähnlichem ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet allein für dennoch angebrachte oder eingebrachte Dekorationen oder Ähnliches und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist zudem zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die durch das Anbringen oder Einbringen von Dekorationen oder Ähnlichem entstehen.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Bei der Ausübung dieses Zutrittsrechts ist auf die schutzwürdigen Interessen des Gastes angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast im Voraus über die Ausübung des Zutrittsrechts informieren, es sei denn, dies ist ihm unter den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(1) Ein Rücktritt des Gastes vom geschlossenen Vertrag mit dem Anbieter bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn zwischen ihm und dem Anbieter eine schriftliche Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt. Im Übrigen gelten folgende Regelungen:
Stornierung bis spätestens | Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises |
---|---|
30 Tage vor Anreise | 0 % |
25 bis 29 Tage vor Anreise | 20 % |
15 bis 24 Tage vor Anreise | 40 % |
10 bis 14 Tage vor Anreise | 60 % |
5 bis 9 Tage vor Anreise | 80 % |
< 5 Tage vor Anreise | 100 % |
Stornierungen müssen dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden, es sei denn, der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Eingangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Falls der Gast die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, hat der Anbieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22:00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne zuvor storniert zu haben, kann der Anbieter den Vertrag als storniert betrachten. Absatz 3 findet entsprechende Anwendung. Zusätzlich kann der Anbieter vom Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Des Weiteren ist der Anbieter berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.:
a) Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) Die Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, z.B. bezüglich der Person des Gastes, des Zwecks, der Belegung oder der Unterbringung von Tieren.
c) Die Ferienwohnung für andere als Wohnzwecke genutzt wird.
d) Der Anbieter berechtigten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast unverzüglich über die Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts zu informieren. In Fällen von Absatz 7 a) hat der Anbieter bereits gezahlte Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei einem berechtigten Rücktritt bzw. einer berechtigten Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist somit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt explizit auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung aufbewahrt und/oder zurücklässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Haus der Ferienwohnung, auf dem Grundstück der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung selbst und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die sich auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag in der Regel ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Anreise vor 15:00 Uhr kann ebenfalls erfolgen, wenn dies zuvor ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Der Anbieter kann bei der Anreise die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Diese Kaution wird vom Anbieter bei fristgerechter Räumung der Ferienwohnung und vollständiger Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag erstattet, sofern mit dem Gast nichts anderes vereinbart wurde und die Ferienwohnung keine vom Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar noch vor Ort (§ 249 Abs. 2 BGB).
(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung. Diese beträgt:
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11:00 Uhr, aber vor 12:00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises pro Nacht bei einer Räumung nach 12:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als vollzogen, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter zurückgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies zuvor ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Alternativ kann der Schlüssel in der Schlüsselbox untergebracht werden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und gegebenenfalls für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
(1) Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Abwicklung des Vertrages erforderlich.
(2) Weitere Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Buchungsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Trier / Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist das Amtsgericht Trier.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer kommerziellen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.